Mitarbeiter » Geringfügig Beschäftigte » Unfallversicherung
Keine Sonderregelung erfahren Minijobs bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beitragspflicht liegt hier ohnehin allein beim Unternehmer. Dabei verbleibt es. Zuständig ist die jeweilige Berufsgenossenschaft. |
Bei Minijobs in Privathaushalten übernimmt die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen des sog. Haushaltsscheckverfahrens. |