Mitarbeiter » Geringfügig Beschäftigte » Unfallversicherung
    Keine Sonderregelung erfahren Minijobs bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beitragspflicht liegt hier ohnehin allein beim Unternehmer. Dabei verbleibt es. Zuständig ist die jeweilige Berufsgenossenschaft.
    Bei Minijobs in Privathaushalten übernimmt die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen des sog. Haushaltsscheckverfahrens.
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