Mitarbeiter » Einzugsstelle: Bundesknappschaft
    Bei geringfügig Beschäftigten wird der gesamte sozialversicherungsrechtliche Melde- und Zahlungsverkehr  mit Ausnahme der Unfallversicherung für Minijobs außerhalb von Privathaushalten, die über die Berufsgenossenschaft läuft über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, und nicht wie beim regulären Arbeitnehmer über die Krankenkasse, abgewickelt. Auf den Seiten www.kbs.de bzw. www.minijob-zentrale.de können Sie sich weiter zum Thema Minijob informieren. § 28i S. 5 SGB IV
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