Mitarbeiter » Einzugsstelle: Bundesknappschaft
Bei geringfügig Beschäftigten wird der gesamte sozialversicherungsrechtliche Melde- und Zahlungsverkehr – mit Ausnahme der Unfallversicherung für Minijobs außerhalb von Privathaushalten, die über die Berufsgenossenschaft läuft – über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, und nicht wie beim regulären Arbeitnehmer über die Krankenkasse, abgewickelt. Auf den Seiten www.kbs.de bzw. www.minijob-zentrale.de können Sie sich weiter zum Thema Minijob informieren. | § 28i S. 5 SGB IV |