Mitarbeiter » Wer ist geringfügig beschäftigt?
    Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn
    • das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 450 € nicht übersteigt (450-Euro-Job) oder
    § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
    • die Beschäftigung innerhalb eines Jahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird (kurzfristiger Minijob).
    § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
  • Ein Service der Landesnotarkammer Bayern
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