Mitarbeiter » Berufsgenossenschaften
Träger der Unfallversicherung sind bei privatwirtschaftlich betriebenen Unternehmen die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften gliedert sich die Zuständigkeit nach Unternehmensbranchen. |
§§ 121 Abs. 1, 114 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII i. V. m. Anlage 1 |
Welche Berufsgenossenschaft für Ihr Unternehmen zuständig ist, können Sie beim Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen (DGUV) erfragen. |
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DGUV Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel.: 030/288763800 Fax: 030/288763808 E-Mail: info@dguv.de www.dguv.de |
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