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    Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit

    nicht: Freiberufler
    • Kapitalgesellschaften
    • Personengesellschaf-ten, wenn sie ein Handelsgewerbe betreiben
    • Einzelunternehmer, wenn sie ein Handelsgewerbe betreiben
    • Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
    • Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit
    • Gründung einer Gesellschaft
    Arbeitgeber Arbeitgeber Unternehmer

    Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten von Vereinigungen (insbesondere AG, GmbH, UG, OHG, KG)

    Unverzüglich nach Erwerb der Stellung als wirtschaftllich Berechtigter

     
    Form der Anmeldung elektronisch notariell beglaubigt (Übermittlung elektronisch) formlos elektronisch elektronisch elektronisch elektronisch
     
    Inhalt der Anmeldung Vordruck Gewerbeanmeldung Text der Anmeldung entwirft Ihr Notar bloße Mitteilung bloße Mitteilung Vordruck
    Meldung zur Sozialversicherung
    • Art und Gegenstand des Unternehmens
    • Zahl der Versicherten
    • Eröffnungstag
    persönliche Angaben des wirtschaftlich Berechtigten sowie Art und Umfang der wirtschaftlichen Berechtigung
     
    Zuständige Behörde Gemeinde www.baynet.de Amtsgericht www.justiz.bayern.de Finanzamt www.finanzamt.de Agentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de
    • Krankenkasse des Arbeitnehmers
    • Deutsche Rentenversicherung
    • Knappschaft Bahn-See bei geringfügig Beschäftigten www.kbs.de
    Berufsgenossenschaft www.dguv.de

    www.transparenzregister.de

  • Ein Service der Landesnotarkammer Bayern
  • Ottostr. 10/III | 80333 München
  •  
  • T. +49 89 551 66-0
  • F. +49 89 550 895-72
  • notarkammer@notare-bayern-pfalz.de