Anmeldungen » Handelsregister
     
     
    Unter Umständen ist die Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister vorgeschrieben oder gewünscht.
     
     
     
    Zur Anmeldung verpflichtet sind:
     
    • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
    § 36 Abs. 1 AktG
    § 7 Abs. 1 GmbHG
    • Personengesellschaften, die ein Handelsgewerbe betreiben (OHG, KG)
    § 106 Abs. 1 (i. V. m. § 161 Abs. 2) HGB
    • Einzelunternehmer, die ein Handelsgewerbe betreiben
    § 29 HGB
     

    Die Möglichkeit zur freiwilligen Eintragung besteht für:

     
    • Personengesellschaften, die ein Kleingewerbe betreiben oder eigenes Vermögen verwalten
    § 105 Abs. 2
    (i. V. m. § 161 Abs. 2) HGB
    • Einzelunternehmer, die ein Kleingewerbe betreiben
    § 2 HGB
     
     
    Die Abgrenzung, ob es sich bei dem Betrieb einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmers um ein Handelsgewerbe oder ein Kleingewerbe handelt, erfolgt danach, ob das Unternehmen seiner Art und seinem Umfang nach in kaufmännischer Weise geführt werden muss. Hierfür gibt es keine Schwellenwerte. Es entscheidet das Gesamtbild, wobei vor allem der Jahresumsatz, die Größe und die Einrichtung der Geschäftsräume, die Zahl der Geschäftsvorfälle und die Anzahl der Beschäftigten eine Rolle spielen.
    § 1 Abs. 2 HGB
     
     
    Für die Eintragung ist beim Handelsregister eine notariell beglaubigte Anmeldung einzureichen. Die Anmeldung muss dem Handelsregister in elektronischer Form übermittelt werden. Die Beglaubigung und die Einreichung der Anmeldung übernimmt Ihr Notar.
    § 12 HGB
    § 129 BGB
    EHUG
     
     
    Dieser entwirft für Sie auch den genauen Text der Anmeldung, der je nach Rechtsform und den vertraglichen Vereinbarungen variiert. Er steht Ihnen für alle Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Gerne erläutert er Ihnen die Bedeutung des Handelsregisters sowie die Voraussetzungen und die Folgen der Eintragung.
     
     
     
    Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie im Merkblatt Handelsregister.
     
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