Anmeldungen » Bundesagentur für Arbeit
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Wer Arbeitnehmer beschäftigt, benötigt für seinen Betrieb eine Betriebsnummer. Diese erteilt die Bundesagentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt). | §§ 18i ff. SBG IV |
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Die Betriebsnummer dient der wirtschaftlichen Zuordnung der Betriebe in der Beschäftigungsstatistik. Sie ist bei den Meldungen zur Sozialversicherung (s. u.) anzugeben. Die Betriebsnummer ist an den jeweiligen Inhaber des Betriebs gebunden. Aus diesem Grund muss auch bei Übernahme eines vorhandenen Betriebs vom neuen Inhaber eine neue Betriebsnummer beantragt werden.
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§ 28a Abs. 3 Nr. 6 SGB IV
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Die Betriebsnummer ist elektronisch zu beantragen. Weitere Informationen gibt die Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service. |
§ 18i Abs. 1 SBG IV |
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Die zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit kann im Internet unter www.arbeitsagentur.de ermittelt werden.
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