Unternehmensregister
Zur Verbesserung der Publizität der unternehmensbezogenen Informationen in öffentlichen Registern wurde durch das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) zum 1. Januar 2007 das sog. Unternehmensregister eingeführt. In diese zentrale Datenbank werden alle wesentlichen Unternehmensdaten eingestellt. | |
Das Unternehmensregister enthält neben den Eintragungen und Bekanntmachungen des Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisters weitere Angaben zu den Unternehmen, beispielsweise die gemäß § 325 HGB einzureichenden Jahresabschlüsse, Veröffentlichungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Insolvenzbekanntmachungen. | § 8b HGB |
Die Einsichtnahme in das Unternehmensregister ist wie die Handelsregistereinsicht jedem zu Informationszwecken möglich. Sie erfolgt über www.unternehmensregister.de. Der Abruf der Daten ist größtenteils kostenfrei und ohne vorherige Registrierung möglich. | § 9 Abs. 6 S. 1, Abs. 1 HGB § 13 Abs. 1 URV |