Nach erfolgter Eintragung sollten Sie beim Gericht einen amtlichen Ausdruck Ihres Eintrags beantragen. In der Regel stellt der Notar einen entsprechenden Antrag bereits mit der Anmeldung. Den Handelsregisterauszug benötigen Sie zum Nachweis der Eintragung beispielsweise bei der Gewerbeanmeldung. | |