- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer (nicht für Freiberufler)
- Einkommensteuer
Steuern » Steuerarten
Als Unternehmer kommen folgende Steuerzahlungen auf Sie zu: Falls Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) organisiert ist, fällt Körperschaftsteuer an. Insofern ist die Rechtsformwahl auch steuerlich eine Weichenstellung. Soweit Sie Mitarbeiter beschäftigten, sind Sie zudem verpflichtet, von deren Arbeitslohn die Lohnsteuer einzubehalten. Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Steuer, die Sie als Unternehmer trifft, sondern um die Einkommensteuer des Mitarbeiters, die von Ihnen als Arbeitgeber vom Lohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen ist. Weitere Hinweise zum Thema Lohnsteuer finden Sie auf der Internetseite unter der Rubrik Mitarbeiter. |
§§ 38, 42g EStG |