Steuern » Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Das Vererben und Verschenken von Betriebsvermögen bleibt nicht ohne Folgen, schon gar nicht ohne steuerliche. Angesichts der hohen Komplexität des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes hängt es von vielen Faktoren ab, ob und in welcher Höhe Unternehmensnachfolger mit dieser Steuer rechnen müssen.
    § 1 ErbStG
    Im Jahr 2016 ist das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Kraft getreten. Hierdurch hat sich die Rechtslage insbesondere bezüglich der Besteuerung von Betriebsvermögen teilweise erheblich verändert.
    Inwieweit das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht bei Ihnen "Handlungsbedarf" auslösen könnte, sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Notar und Ihrem Steuerberater abklären. Die Einzelheiten sind auch hier mitunter äußerst komplex.
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