Steuern » Finanzamt
Bei Eröffnung eines Betriebs, bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit und/oder Gründung einer Gesellschaft sind Sie gegenüber dem Finanzamt zu einer (formlosen) Mitteilung verpflichtet. | §§ 137, 138 AO |
Einzelheiten zur Mitteilungspflicht und zum weiteren Verfahren enthält das Merkblatt Anmeldungen. | |
Das zuständige Finanzamt finden Sie im Internet über die Seite www.finanzamt.de, in Bayern auch über die Seite www.fanby.bayern.de. | |