Steuern » Finanzamt
    Bei Eröffnung eines Betriebs, bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit und/oder Gründung einer Gesellschaft sind Sie gegenüber dem Finanzamt zu einer (formlosen) Mitteilung verpflichtet. §§ 137, 138 AO
    Einzelheiten zur Mitteilungspflicht und zum weiteren Verfahren enthält das Merkblatt Anmeldungen.
    Das zuständige Finanzamt finden Sie im Internet über die Seite www.finanzamt.de, in Bayern auch über die Seite www.fanby.bayern.de.
  • Ein Service der Landesnotarkammer Bayern
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