Gewerberecht » Grundsatz Gewerbefreiheit
     
     
    In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Grundsätzlich kann daher jedermann jedes beliebige Gewerbe ausüben.
    § 1 GewO
     
     
    Eine besondere Erlaubnis und/oder der Nachweis bestimmter Kenntnisse sind nur bei bestimmten überwachungsbedürftigen oder erlaubnispflichtigen Gewerbearten erforderlich.  
       
    Jeder Unternehmer muss jedoch sein Gewerbe beim Gewerbeamt anzeigen.
    § 14 GewO
     
     
     
     
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