Gewerberecht » Grundsatz Gewerbefreiheit
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In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Grundsätzlich kann daher jedermann jedes beliebige Gewerbe ausüben.
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§ 1 GewO
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Eine besondere Erlaubnis und/oder der Nachweis bestimmter Kenntnisse sind nur bei bestimmten überwachungsbedürftigen oder erlaubnispflichtigen Gewerbearten erforderlich. | |
Jeder Unternehmer muss jedoch sein Gewerbe beim Gewerbeamt anzeigen.
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§ 14 GewO
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