Unternehmensnachfolge » Steuern
Die Entscheidung für eine bestimmte Form der Unternehmensübertragung ist häufig nicht nur von persönlichen und zivilrechtlichen, sondern auch von steuerlichen Überlegungen getragen. |
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Gewichtige Änderungen im Bereich des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herbeigeführt. Danach sieht das Steuerrecht insbesondere für den Fall der Betriebsfortführung durch den Erwerber umfangreiche Steuerverschonungen vor. | |
Die (teil-)entgeltliche Betriebsveräußerung kann darüber hinaus erhebliche einkommensteuerliche Konsequenzen haben – beispielsweise die Aufdeckung sog. „stiller Reserven" haben. Das Gesetz billigt Ihnen allerdings einen Steuerfreibetrag in Höhe von bis zu 45.000 € zu, falls Sie im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig sind. | § 16 Abs. 4 EStG |
Sie sollten daher gemeinsam mit Ihrem Notar und Ihrem Steuerberater rechtzeitig die verschiedenen steuerlichen Aspekte in Ihre Nachfolgeplanungen einbeziehen. | |