Unternehmensnachfolge » Vorweggenommene Erbfolge
Die Unternehmensnachfolge können und sollten Sie nicht nur durch letztwillige Verfügung für den Todesfall regeln, sondern zu gegebener Zeit auch die Übergabe an einen geeigneten Nachfolger zu Lebzeiten in Erwägung ziehen. Die sogenannte vorweggenommene Erbfolge hat den Vorteil, dass der Übergang stufenweise vollzogen werden kann – für das Unternehmen meist der schonendere Weg. Sie selbst können den Nachfolger in das Unternehmen einführen und ihm nach und nach mehr Kompetenzen und Anteile übertragen. |