Unternehmensnachfolge » Gesellschaftsrechtliche Regelungen
       
    Je nachdem, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat, kann die Nachfolge unterschiedlich ausgestaltet werden. Im Wege der Umwandlung kann dem Unternehmen die Rechtsform gegeben werden, in der sich die gewünschte Nachfolge am besten realisieren lässt. Das Gesellschaftsrecht bietet reichlich Alternativen. UmwG
       
    Wichtig ist es auch, bereits bestehende Gesellschaftsverträge daraufhin zu überprüfen, ob die gewünschte Nachfolgeregelung mit ihnen in Einklang steht. Denn Gesellschafts- und Erbrecht sind hier eng verflochten. Sind die Regelungen nicht aufeinander abgestimmt, kann es geschehen, dass Sie in Ihrem Testament einen Unternehmensnachfolger auswählen, der dann aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Regelung nicht akzeptiert wird. § 727 Abs. 1 BGB
    § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    (i. V. m. § 161 Abs. 2) HGB
       
    Wie auch immer Sie Ihre Nachfolge regeln wollen, die Einholung von kompetentem Rat kann Ihnen nur ans Herz gelegt werden. In jedem Fall sollten Sie einen Steuerberater einschalten. In rechtlicher Hinsicht übernimmt Ihr Notar die Aufgabe, nach einer sorgfältigen Beratung die gewonnenen Ergebnisse in ein Vertragswerk umzusetzen.  
       
       
       
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