Unternehmensnachfolge » Gesetzliche Erbfolge
       
    Wenn Sie die Erbfolge dem Gesetz überlassen, kann es sein, dass Ihr Unternehmen an eine Erbengemeinschaft fällt. Aufgrund der unterschiedlichen Interessen ist dann der Fortbestand des Unternehmens gefährdet. Anders ist es, wenn Sie rechtzeitig selbst entscheiden, wer was bekommen soll. § 1922 BGB
       
    Die gesetzliche Erbfolge hängt vor allem von Ihrer familiären Situation ab. Erben erster Ordnung sind Ihre Abkömmlinge. Sind solche nicht vorhanden, erben Ihre Eltern, danach deren Abkömmlinge, also Ihre Geschwister und deren Kinder. So zieht die gesetzliche Erbfolge immer weitere Kreise in die fernere Verwandtschaft. § 1924 BGB
    § 1925 BGB
    §§ 1926 - 1929 BGB
       
    Das Erbrecht Ihres Ehepartners hängt zum einen davon ab, welche Verwandten Sie hinterlassen, und zum anderen davon, in welchem Güterstand Sie verheiratet sind. Angenommen, Sie leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben ein oder mehrere Kinder, dann erben Ihr Ehegatte die eine und die Kinder die andere Hälfte. § 1931 BGB
    § 1931 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 i. V. m.
    § 1371 Abs. 1 BGB
    § 1924 Abs. 1, Abs. 4 BGB
       
    Die gesetzliche Erbfolge erfasst Betriebs- und Privatvermögen gleichermaßen. Ihr Nachlass geht als Ganzes auf den oder die Erben über. Wenn sich ein Unternehmen im Nachlass befindet, fragt das Gesetz nicht danach, ob die Erben dieses fortführen wollen und können. § 1922 BGB
       
       
       
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