- deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr (bei Existenzgründern der im Jahr der Betriebseröffnung voraussichtlich erzielte Gesamtumsatz) maximal 500.000 € beträgt oder
- die keine Bücher führen und regelmäßig keine Abschlüsse machen müssen oder
- die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Steuern » Soll-/Ist-Besteuerung
Die Umsatzsteuer bemisst sich prinzipiell nach dem vereinbarten Entgelt, gleichgültig ob der Empfänger die Lieferung oder sonstige Leistung bereits bezahlt hat. | § 16 Abs. 1 S. 1 UStG |
Hier kann es zu Liquiditätsengpässen kommen, die Sie durch die Umstellung von der Soll- auf die Ist-Besteuerung vermeiden können. Bei der Ist-Besteuerung wird die Umsatzsteuer nach den vereinnahmten Entgelten berechnet, d. h., maßgeblich ist der tatsächliche Geldeingang. | |
Die Ist-Besteuerung kann Unternehmern gestattet werden, | § 20 S. 1 Nr. ... UStG |
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