Steuern » Rechnungen
       
    Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass Sie eine Rechnung über die empfangene Lieferung oder Leistung besitzen. Der leistende Unternehmer ist zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet. § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 i. V. m. §§ 14, 14a UStG, § 14 Abs. 2 UStG
       
    Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten: § 14 Abs. 4 Nr. ... UStG
       
    • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
    Nr. 1
    • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Steuernummer des leistenden Unternehmers
    Nr. 2
    • das Ausstellungsdatum
    Nr. 3
    • eine fortlaufende Rechnungsnummer
    Nr. 4
    • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen  Leistung
    Nr. 5
    • den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung
    Nr. 6
    • das Entgelt sowie im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts (Skonti, Boni, Rabatte), sofern  sie nicht im Entgelt bereits berücksichtigt sind
    Nr. 7
    • den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
    Nr. 8
    • in bestimmten Fällen (insb. Bauträgervertrag) einen Hinweis auf die zweijährige  Aufbewahrungsfrist des nichtunternehmerischen Leistungsempfängers
    Nr. 9
    Diese Angaben müssen Sie auch auf den von Ihnen ausgestellten Rechnungen machen.  
       
    Ein Doppel der von Ihnen ausgestellten Rechnungen sowie die Originale der erhaltenen Rechnungen müssen Sie grundsätzlich zehn Jahre aufbewahren. § 14b UStG
       
    Bei so genannten "Kleinbetragsrechnungen" bis zu einem Gesamtbetrag von 150 € genügen die folgenden Angaben: § 33 Nr. ... UStDV
    • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
    Nr. 1
    • Ausstellungsdatum
    Nr. 2
    • Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte und Umfang der Dienstleistung
    Nr. 3
    • der Bruttobetrag und der Steuersatz der darin enthaltenen Umsatzsteuer
    Nr. 4
       
     
  • Ein Service der Landesnotarkammer Bayern
  • Ottostr. 10/III | 80333 München
  •  
  • T. +49 89 551 66-0
  • F. +49 89 550 895-72
  • notarkammer@notare-bayern-pfalz.de