Steuern » Besteuerungsgrundlagen
    Die Umsätze, die ein Unternehmen tätigt, unterliegen der Umsatzsteuer.
     
    Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind Sie, wenn Sie eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben. § 2 UStG
     
    Besteuert werden dann alle Lieferungen (z. B. Warenverkauf) und sonstige Leistungen (z. B. Dienstleistungen), die Sie im Inland gegen Entgelt im Rahmen Ihres Unternehmens ausführen. Besteuert wird z. B. aber auch die Entnahme von Gegenständen aus dem Unternehmen für private Zwecke. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
    § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG
     
    Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Entgelt. Bei der Entnahme für private Zwecke werden der Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten bzw. die Selbstkosten des entnommenen Gegenstandes zugrunde gelegt. § 10 Abs. 1 UStG
    § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG
     
    Der allgemeine Steuersatz, der für die meisten Umsätze gilt, beträgt derzeit 19 %. Der ermäßigte Steuersatz liegt bei 7 %. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen u. a. fast alle Lebensmittel sowie Bücher und Zeitungen, außerdem Theater- und Konzertaufführungen und beispielsweise auch der Personennahverkehr. § 12 Abs. 1 UStG
    § 12 Abs. 2 UStG
    § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Anlage 2
    § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. a UStG
    § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG
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