Versicherungen » Arbeitslosenversicherung
    Seit 2006 besteht für Selbständige, deren Tätigkeit mindestens 15 Wochenstunden beträgt, die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden oder Arbeitslosengeld bezogen hat. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit am Wohnort binnen eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit zu stellen. § 28a SGB III
       
    Für die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist ein monatlicher Beitrag in Höhe von 89,95 € (West)
    bzw. 79,80 € (Ost) zu zahlen.
    § 345b SGB III
       
       
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