Mitarbeiter » Beiträge
    Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt von der Unternehmensbranche ab. Je nach Anzahl und Schwere der in der Branche vorkommenden Arbeitsunfälle wird das Unternehmen in eine Gefahrenklasse eingestuft. Je höher das (statistische) Unfallrisiko, desto höher der Beitrag. §§ 153, 157 SGB VII
    Den Beitrag zur Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein. Er ist an die zuständige Berufsgenossenschaft zu zahlen. Diese setzt den Beitrag mittels Bescheid aufgrund der vom Unternehmer zu machenden Angaben (Lohnnachweis) jährlich fest. § 150 Abs. 1 S. 1 SGB VII
    §§ 165, 168 SGB VII
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