Mitarbeiter » Arbeitsvertrag: Form und Inhalt
     
     
    Steht Ihre Entscheidung für den künftigen Mitarbeiter fest und sind alle Einzelheiten zwischen Ihnen geklärt, dann schließen Sie einen Arbeitsvertrag.
     
    Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist wirksam. Im Interesse beider Seiten empfiehlt sich jedoch die Schriftform.  
       
    Die folgenden wesentlichen Punkte sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag mindestens enthalten:  
       
    • Name und Anschrift der Vertragsparteien- Beginn des Arbeitsverhältnisses
    • bei befristetem Arbeitsverhältnis: dessen Dauer
    • Arbeitsort
    • Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers
    • Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts (einschließlich Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit)
    •  Arbeitszeit
    • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs- Kündigungsfristen- Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
     
       

    Zu eben diesen Angaben sind Sie als Arbeitgeber ohnehin aufgrund des Nachweisgesetzes verpflichtet. Wird bei Beginn des Arbeitsverhältnisses kein schriftlicher Vertrag mit diesem Mindestinhalt geschlossen, müssen Sie die genannten Punkte binnen eines Monats schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und dem Arbeitnehmer aushändigen. Das Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, sie werden nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt.

    Gesetz über den
    Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen
    (NachwG)

       
    In einen schriftlichen Arbeitsvertrag können und sollten Sie darüber hinaus je nach Bedarf folgende Punkte aufnehmen:  
       
    • Vereinbarung einer Probezeit - Vereinbarung zu Überstunden- Regelung zu freiwilligen Leistungen
      des Arbeitgebers (z. B. Weihnachtsgeld)- Regelung zur Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers,
    • Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots- Schriftformerfordernis für Vertragsänderungen.
     
       
    In vielerlei Hinsicht, z. B. zu Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz, existieren gesetzliche Vorgaben, die Sie beim Vertragsschluss beachten müssen.
    Hier sind die Informationsbroschüren hilfreich, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seinen Internetseiten www.bmas.bund.de zum Herunterladen anbietet.
    Dort finden Sie auch umfassendes Material, wenn Sie sich über Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern informieren wollen.
    ArbGG
    ArbZG
    BetrVG
    BEEG
    BUrlG
    §§ 611 ff. BGB Entgeltfortzahlungsgesetz
    KSchG
    MuSchG
    TVG
    TzBfG
     
     
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