Handelsrecht » Was ist ein Geschäftsbrief?
     
     
    Geschäftsbriefe sind sämtliche Mitteilungen des Kaufmanns über geschäftliche Angelegenheiten an einen bestimmten Empfänger.
     
     
     
    Geschäftsbriefe sind auch Faxe, Telegramme und E-Mails. Es kann sich um Angebote, Preislisten, Auftragsbestätigungen, Bestellscheine, Rechnungen, Quittungen etc. handeln. Nicht erfasst ist hingegen der Bereich der Werbung, wie z. B. Kataloge, Werbeschreiben, Zeitungsanzeigen, Kundenrundschreiben, die sich nicht an einen bestimmten Empfänger richten.
     
     
     
    Im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen sind die Angaben für Mitteilungen, für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, entbehrlich. Vordrucke sind insbesondere für Versandanzeigen, Lieferscheine, Kontoauszüge und Gutschriften üblich. Bestellscheine sind hiervon generell ausgenommen und immer wie Geschäftsbriefe zu behandeln.
    § 37a Abs. 2, Abs. 3 HGB
     
     
    In der grafischen Gestaltung der Pflichtangaben haben Sie grundsätzlich freie Hand. Viele Unternehmer entscheiden sich dafür, in einer Fußleiste Rechtsformzusatz, Niederlassung/Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer etc. anzugeben und den Namen des Unternehmens (die Firma) im Briefkopf aufzuführen.
     
     
     
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