Versicherungen » Pflegeversicherung
       
    Eine Pflegeversicherung ist für jeden, der eine Krankenversicherung abschließt, Pflicht, unabhängig davon, ob die Krankenversicherung bei einem privaten Unternehmen oder einer gesetzlichen Krankenkasse besteht.  
       
    • Sind Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, dann sind Sie dort auch pflege(-pflicht-) versichert.
      Sie können jedoch von dieser Versicherungspflicht befreit werden, wenn Sie eine entsprechende   private Versicherung nachweisen.
      Die Befreiung müssen Sie binnen drei Monaten beantragen.
    § 20 Abs. 3 SGB XI
    § 22 SGB XI
       
    • Haben Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen, sind Sie verpflichtet, bei diesem  oder einem anderen privaten Versicherungsunternehmen auch eine Pflegeversicherung  abzuschließen.
    § 23 SGB XI
       
    In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind Familienangehörige regelmäßig kostenfrei mitversichert. § 25 SGB XI
       
       
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