Steuern » Soll-/Ist-Besteuerung
     
    Die Umsatzsteuer bemisst sich prinzipiell nach dem vereinbarten Entgelt, gleichgültig ob der Empfänger die Lieferung oder sonstige Leistung bereits bezahlt hat. § 16 Abs. 1 S. 1 UStG
       
    Hier kann es zu Liquiditätsengpässen kommen, die Sie durch die Umstellung von der Soll- auf die Ist-Besteuerung vermeiden können. Bei der Ist-Besteuerung wird die Umsatzsteuer nach den vereinnahmten Entgelten berechnet, d. h., maßgeblich ist der tatsächliche Geldeingang.  
       
    Die Ist-Besteuerung kann Unternehmern gestattet werden, § 20 S. 1 Nr. ... UStG
    • deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr (bei Existenzgründern der im Jahr der Betriebseröffnung  voraussichtlich erzielte Gesamtumsatz) maximal 500.000 € beträgt oder
    Nr. 1
    • die keine Bücher führen und regelmäßig keine Abschlüsse machen müssen oder
    Nr. 2
    • die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
    Nr. 3
       
       
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