Mitarbeiter » Anmeldungen
       
    Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie  
       
    • bei der zuständigen Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen
    §§ 18i ff. SGB IV
    • der zuständigen Krankenkasse Meldung erstatten
    § 28a SGB IV i. V. m. DEÜV
    • der zuständigen Berufsgenossenschaft Mitteilung machen
    § 192 SGB VII
       
    Diese Meldungen sind zur Erfassung des Mitarbeiters in der Sozialversicherung (s. u.) erforderlich. Genaueres zum Inhalt der einzelnen Meldungen und an wen diese zu richten sind, können Sie der Internetseite unter der Rubrik Anmeldungen entnehmen.  
       
       
       
  • Ein Service der Landesnotarkammer Bayern
  • Ottostr. 10/III | 80333 München
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  • T. +49 89 551 66-0
  • F. +49 89 550 895-72
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