Rechtsformen » Besteuerung

     

     

    Welche Steuern kommen auf Sie zu? Bei jeder Steuerart existieren zahlreiche Sonderregelungen. Wie können Sie am besten Freibeträge ausschöpfen und in den Genuss von Vergünstigungen kommen? Mit der richtigen Rechtsform und deren richtiger Ausgestaltung lässt sich die Steuerlast Ihres Unternehmens oft ganz erheblich reduzieren. Die Beratung durch einen kompetenten Steuerberater spart am Ende viel Geld.

     
     
     


    Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Während die Gesellschafter der Personengesellschaft wie auch der Einzelunternehmer auf den Gewinn des Unternehmens Einkommensteuer zahlen, werden Körperschaften von der Körperschaftsteuer erfasst. Allerdings wurden die hieraus resultierenden Differenzen in der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 spürbar eingeebnet.

    Gleich ob Personen- oder Kapitalgesellschaft, alle Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer. Allerdings können sich die Gesellschafter von Personengesellschaften  anders als Kapitalgesellschaften die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld anrechnen lassen.


    EStG
    KStG
    GewStG

     

     

    Unterschiede in der Besteuerung bestehen auch bei der Bewertung und den Freibeträgen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

    ErbStG
       
    Ausführliche Informationen zu diesem Themenkreis finden Sie in der Rubrik Steuern.  
       
       
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